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Turbocinque
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mit 07er Kennzeichen auch ins Ausland?
Verfasst am: 30.10.2006, 13:49

Ich bin gerade dabei meinen Escort auf die 07er Nummer umzumelden. Voraussetzungen sind erfüllt. Originalzustand ist hier bei uns im Landkreis keine Bedingung. Es muss nur 20 Jahre alt sein. Dann benötige ich noch ein paar persönliche Unterlagen: Pol. Führungszeugnis, Punkteabfrage etc....alles kein Problem. Die Einschränkungen beim Fahren sind mir bekannt.
Allerdings kann die hier ansässige Zulassungsstelle mir keine genaue Auskunft geben, wie die Gültigkeit im Ausland ist. Sie meinten das Fahren im Ausland ginge auf eigene Gefahr. Sie hätten schon Fälle gehabt, wo die Betroffenen das Auto haben stehen lassen müssen bzw. das Kennzeichen im Ausland beschlagnahmt wurde. Man empfahl mir, mich bei dem jeweiligen Konsulat zu erkundigen. Das tat ich, aber wie ich vermutet habe, kannten die sich dort gar nicht aus. Zweiter Versuch beim ADAC. Dort meinten die, es müsse anerkannt werden, da es eine ofizielle Zulassung sei. Nach einer 100% Auskunft hörte sich das aber für mich auch nicht an.
Dritter Schritt: Recherche auf eigene Faust im Internet
Ich habe folgendes gefunden:
DEUVET
Der Gebrauch roter Oldtimerkennzeichen (D/GB)

Seit dem 15. September 1994 gibt es ein neues Gesetz in Deutschland, das es Oldtimerfahrern erlaubt, rote Kennzeichen an ihren Fahrzeugen zu führen, um an Oldtimerveranstaltungen teilzunehmen, die Fahrzeuge zu einem neuen Standort zu überführen oder Fahrten zur Reparatur dieser Fahrzeuge zu unternehmen. In der Vergangenheit wurden diese roten Kennzeichen hauptsächlich von Händlern und Handwerkern benutzt, um nicht regulär zugelassene Fahrzeuge von einem Ort zum anderen zu fahren. Die Verkehrsbehörden stellen dazu ein besonderes rotes Kennzeichenheft aus, in das die Daten des Fahrzeuges vom Inhaber des Kennzeichens selbst eingetragen werden.
Diese Form der Eintragung entspricht nicht dem Internationalen Verkehrsvertrag vom 24. April 1926 und auch nicht dem Artikel 35 der Wiener Konvention über den Straßenverkehr vom 8. November 1968. Nur einige Länder erlauben aufgrund wechselseitiger Verträge die Einreise mit solchen Nummernschildern (Schweiz, Osterreich, Italien, Niederlande).
Bei Oldtimerfahrzeugen werden die Angaben über das Fahrzeug von den deutschen Verkehrbehörden eingetragen und nicht vorn Inhaber des roten Kennzeichens. Somit entsprechen diese Kennzeichen der Wiener Konvention und diese Fahrzeuge können, gesetzlich zulässig, in jedem Land, das die Wiener Konvention unterzeichnet hat, gefahren werden, vorausgesetzt, der Gebrauch dieser Kennzeichen entspricht den deutschen Gesetzen (Teilnahme an einer Oldtimerveranstaltung, Überführung, Reparatur). Der Fahrer muss im Besitz eines roten Kraftfahrzeugscheines (oder -heftes) sein, das von den deutschen Behörden ausgestellt und in das diese die Daten des Fahrzeuges eingetragen haben.
Die Bundesrepublik Deutschland ist, wie jedes andere Land, frei darin, ihre Kennzeichen in der von ihr gewünschten Weise auszugeben und weder die Polizei noch der Zoll eines anderen Landes können darüber befinden, ob diese Kennzeichen gültig sind oder nicht.

The use of german red numberplates outside germany D/GB

Since the 15th September 1995 there has been a new law in germany which allows Classic Car drivers to use special red numberplates on their vehicles taking part in a classic vehicles event, when moving the vehicle from home to place of storage, to the venue and back again. In the past these red numberplates have been used mainly by dealers and mechanics, to transport vehicles which may not be normanlly registrated, from one place to another. The traffic authorities gave them a special red registration book in which the vehicle details were entered by the dealer or the mechanic himself. This form of registration is not covered under the international traffic contract of 24th April 1926 and do not conform with the article 35 of the Vienna Convention about traffic of Bth November 1968, so only a few countries allowes entry and use of these numberplates after a mutual agreementwith germany (Switzerland, Austria, Italy, Netherlands).
In the case of classic vehivles, the details are filled in by the german traffic authorities themselves, and not by the rted plate holder, which then conforms with the Vienna Convention.
Therefore these vehicles can be driven, lawfully, in any county which signed this convention, if the use is under german law (classic car event, movement etc.) the driver must have a red registration card (or a booklet), which the details of the vehicle are filled in by them. The Bundesrepublik Deutschland is, as is every county, free to issue their numberplates as they see fit, and the police or customs in any country do bot determine if these numberplates are valid or not.

Quelle: DEUVET

Mir ist das Fahren ins Ausland aber sehr wichtig, da ich dort eventuelle Karosseriearbeiten/Lackierungen/Reparaturen erledigen lassen will. Hat jemand bessere Infos zu dem Thema?

 
paulchen
Forengott



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Verfasst am: 30.10.2006, 15:04

bei uns schreit kein schwein ist alles was ich dir dazu sagen kann

 
Turbocinque
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Verfasst am: 30.10.2006, 19:54

Hier eine weitere Info, die ich gerade per Mail erhalten habe:


generell gibt es keine Probleme. Es gibt aber immer wieder schlecht informierte Gesetzeshüter, die dann Probleme machen können.

In der Anlage habe ich Ihnen eine Info eingefügt. Außerdem haben wir noch eine Übersetzung über den Gebrauch des roten 07 Kennzeichens im Ausland in verschiedenen Sprachen. Sie können bei uns die einzelnen Sprachen abrufen.



Mit freundlichen Grüßen



Karla Buchholz



DEUVET e.V.

Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge

Geschäftsstelle Berlin

Wiebestr. 36-37

10553 Berlin

buero-berlin@deuvet.de



Öffnungszeiten:

Mo., Di., Fr. 10:00 - 15:00 Uhr

Tel.: 0900 1 33 88 38 (49cts.p.m.)

Fax: 030 34 09 51 72

Rotes 07-Kennzeichen
BUNDESVERBAND DEUTSCHER MOTORVETERANEN-CLUBS
Wiebestraße 36, 10 553 Berlin
Tel.: 09001-338838 (49ct/min) – Fax: 030-34095172
www.deuvet.de
Rotes 07-Kennzeichen in einzelnen Staaten
Das Rote 07-Kennzeichen ist nicht nur in der BRD gültig. Aufgrund Internationaler Abkommen mit verschiedenen Staaten können Kfz mit Rotem 07-Kennzeichen auch im Ausland genutzt werden.
Die Voraussetzungen sind:
Demnach gilt das rote 07-Kennzeichen wie jedes andere deutsche Kennzeichen auch in den Vertragsstaaten unter den folgenden Bedingungen:
• Die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein erfolgt seitens der Behörde (Zulassungsstelle) und dies ist im Fahrzeugscheinheft dokumentiert (Amtsstempel).
• Das Kennzeichen darf auch im Ausland nur für die in Deutschland zulässigen Zwecke verwendet werden, also Probefahrten, Überführungsfahrten, Werkstatt- und Einstellfahrten, sowie Fahrten zu und auf Oldtimerveranstaltungen.
• Gegebenenfalls ist nach den allgemeinen Regeln eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen.
Das Rote 07-Kennzeichen ist in folgenden Ländern zulässig:
Andorra
Bahrain
Belarus
Belgien
Bosnien-Herzegowina
Brasilien
Bulgarien
Elfenbeinküste
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Georgien
Griechenland
Großbritannien
Guyana
Iran
Irland
Israel
Italien
Jugoslawien (neu)
Kasachstan
Kongo
Kroatien
Kuba
Kuwait
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Marokko
Mazedonien
Monaco
Niederlande
Niger
Norwegen
Österreich
Pakistan
Philippinen
Polen
Portugal
Rumänien
San Marino
Schweden
Schweiz
Senegal
Seychellen
Simbabwe
Slowakei
Slowenien
Spanien
Südafrika
Tadschikistan
Turkmenistan
Ukraine
Ungarn
Uruguay
Usbekistan
Die Zulassung von Oldtimern mit Rotem 07-Kennzeichen ist in den o.g. Ländern nach Internationalem Recht gültig. Es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass Probleme vor Ort auftreten. Diese beruhen auf Unkenntnis der Rechtslage seitens der Ordnungskräfte in den einzelnen Staaten. Es empfiehlt sich daher ein Info-Blatt des DEUVET in der jeweiligen Landessprache mitzuführen. Dies kann in problematischen Situationen den Ordnungskräften vor Ort zur Klärung vorgelegt werden. Die Infos sind in der Geschäftsstelle des DEUVET erhältlich. DE
ubu
UVET 2004
 
paulchen
Forengott



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Verfasst am: 30.10.2006, 23:43

was willst du mehr

 
Turbocinque
Forengott



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Verfasst am: 30.10.2006, 23:49


wenns keinen Ärger gibt, langt das.
 
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Tags: kennzeichen, ausland, 07er

 
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