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MK4-Rieger-GTB
Fortgeschrittener User

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H-Kennzeichen, Frage
Verfasst am: 22.04.2010, 08:16

Hi Leute,

find irgendwie bei Wikipedia oder anderen I-Nerseite nix über die Richtlinien für ein H-Kennzeichen.
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden,
und in wie weit darf ein Fahrzeug abweichen (Grauzone etc.)?

vlg
_________________
 
arell24
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Verfasst am: 22.04.2010, 08:44

Ums grob zu sagen:

Alter mindestens 30 Jahre, erhaltungswürdiger Zustand (also nicht verbastelt),
kaum noch zugelassene Fahrzeuge (wenn noch 20000 Stück von rumfahren, isser
nicht erhaltungswürdig), maximal zeitgenössisches Tuning, saubere Optik
(also keine Rostmöhre), Originallack oder auch Lack der der Bauepoche entspricht
(ein 36er Ford T-Modell ist nicht metallic Silber hochglänzend....)

Kannst du als groben Rahmen nehmen, aber der TÜV hat eine Prüfmatrix in der
alle Punkte aufgelistet sind. Der Prüfer hat auch einen eigenen Ermessensspielraum.
Frag die einfach mal!
 
RS1800i
Forengott



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Verfasst am: 22.04.2010, 16:22

beim tüv liegen da auch broschüren etc zu aus.
 
Turbo_Kombi
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Verfasst am: 22.04.2010, 17:29

An den 30 Jahren kann der TÜV aber auch nichts machen, die braucht der Bock

Micha
_________________
Armut muss zu Fuß gehen.
 
MK4-Rieger-GTB
Fortgeschrittener User

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Verfasst am: 22.04.2010, 18:58

Ist der Rieger GTB "maximal zeitgenössisches Tuning" ? Confused
 
Essifreak
Forengott



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Verfasst am: 23.04.2010, 05:23

Tuning muß zeitgemäß sein, oder schon seit 15Jahren eingetragen sein. Der Rieger GTB ist zeitgemäß. Das gabs ja schon ende 80er anfang 90er. Wenn du infos über die H-Kennung brauchst, wend dich an die Zulassungstelle oder den TüV deines vetrauens. Ist nen komplexes Thema, so viele unterschiedliche aussagen, jeder erzählte mir was anderes. Also ab zum TüV. Bist eh dem seiner Willkühr ausgesetzt.
_________________
3x Alf, 1x Efi Bj.89; 1x KE Bj.88;1x hoffentlich bald zum ST220 umgebaut
 
MK4-Rieger-GTB
Fortgeschrittener User

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Verfasst am: 23.04.2010, 15:02

Ich fahr am Montag mal zum Tüv.
Dann zeig ich ihm die Mappe,wo alles vom Auto aufgeführt ist.
Hoffe dann etwas schlauer zu sein. Wink
 
Billy da Kid
Forengott



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Verfasst am: 24.04.2010, 08:49

Was soll der TÜV dazu sagen? Dein Wagen ist ja nicht mal annähernd ein Odltimer. Bis das soweit ist, können sich die Bestimmungen wieder geändert haben. Generelle Infos zum Thema wird man da sicher erhalten, aber was sind die noch wert wenn es bei dir soweit ist.
Ich kann mir vorstellen, dass in 8 - 10 Jahren die Altersgrenze wieder geändert ist, oder zumindest die Bestimmungen verschärft werden.
 
arell24
Forengott

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Verfasst am: 24.04.2010, 09:24

Naja, ganz so pessimistisch würde ich das nicht sehen. Im Zuge der Abwarckprämie
sind so dermaßen viele ältere Autos von der Straße verschwunden, da wird sich der
Andrang bezüglich H-Kennzeichen bestimmt in Grenzen halten?! Hier in der Region
sieht man fast gar keine älteren Fahrzeuge aus den 80er mehr. Hab mich schon gefreut,
als ich letztes Jahr einen gut restaurierten alten Corsa A gesehen hab. Mir hat die Karre
noch nie gut gefallen, aber allein der Gedanke das sich jemand die Zeit nimmt und die
Mühe macht sowas am Leben zu erhalten........
 
Billy da Kid
Forengott



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Verfasst am: 24.04.2010, 10:22

Es ist halt die Frage wie es der Gesetztgeber sieht. Tatsache ist, dass mehr Autos eine H-Zulassung erhalten, als H-Zulassungen durch Unfall oder sonst wie gelöscht werden. und somit steigt die Anzahl an Oldtimern stetig an. Das geht soweit bis es nichts mehr Besonderes ist, oder durch geänderte Bestimmungen die Seltenheit wieder gewährleistet wird.
Ich freue mich auch, wenn ich einen alten sichtlich gepflegten Wagen auf der Strasse sehe. Und ich habe auch vor meine Essis, oder was noch folgt als Oldtimer zu betreiben wenn es soweit ist. Aber gerade im Bereich KFZ steuert der Staat wie er es braucht, und nicht wie es sein sollte. Bestes Beispiel ist der Diesel. Als die Zulassungen trastisch gestiegen sind hat man ihn höher versteuert. Und wer jetzt kein Partikelfilter drin hat, kann ihn bald verschrotten.
 
MK4-Rieger-GTB
Fortgeschrittener User

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Verfasst am: 24.04.2010, 16:12

Zitat:
Dein Wagen ist ja nicht mal annähernd ein Odltimer. Bis das soweit ist, können sich die Bestimmungen wieder geändert haben.


Mir ist erstmal wichtig vom tüv zu erfahren,
in wie weit meine chancen stehen würden.
ob mein fahrzeug überhaupt eine chance haben kann auf ein h-kennzeichen.

und wenn eine chance bestehen würde,
muß das natürlich in die planungen vom fahrzeugumbau etc. einfluss nehmen.
sprich,wenn z.b. die felgen bemängelt werden,dann brauch ich die nicht neu zu lackieren,
das wäre ja dann unnötig.

hoffe ich habe etwas licht ins dunkle gebracht,
was ich mit meiner frage nach dem h-kennzeichen meinte. Smile
 
MK4-Rieger-GTB
Fortgeschrittener User

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Verfasst am: 04.05.2010, 13:28

So liebe Leute,
ich habe ein längeres Gespräch mit dem Tüv gehabt.

Mein Fahrzeug bekommt kein H-Kennzeichen. Sad
Warum? Weil die Eintragungen nicht gemacht wurden.
Mein Wagen ist Baujahr 1986, wenn die Eintragungen der Umbauten innerhalb 10 Jahren gemacht worden wären,
also bis 1996,könnte ich den Wagen mit H-Kennzeichen fahren.
Eintragungen nach 1996 sind somit Faktoren die ein H-Kennzeichen verwähren.
Dabei würde es nur eine untergeordnete Rolle spielen,
ob ich Werkstuning verbaut habe, oder wie bei mir die Teile von Rieger kommen.
Solange es in der Zeit liegt, sprich es dürfen keine LSD-Doors,oder solche neuzeitlichen Dinge verbaut sein.
 
schraubbaer
Mitglied der Elite

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Beiträge: 141


Verfasst am: 04.05.2010, 17:39

Zeitgenössisches Tuning ist erlaubt. Mein 82er Kombi bekommt noch div. Eintragungen direkt bei der H-Zulassung.

Geh mla zu einem anderen Prüfer der das etwas lockerer sieht.
 
MK4-Rieger-GTB
Fortgeschrittener User

Anmeldedatum: 08.03.2010
Beiträge: 85


Verfasst am: 05.05.2010, 12:55

Ich hab mir mal überlegt,
das im Brief/Schein gar kein Datum steht,wann die Eintragungen gemacht wurden.
Oder seh ich das falsch?

Wenn ich den Umbau also eintragen lassen,
und dann zu einem anderen Tüv fahre für das H-Kennzeichen,
dann müsste das doch gehen? Question
 
WeißerBüffel
Mitglied der Elite

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Wohnort: Sindelfingen


Verfasst am: 05.05.2010, 16:56

Lass die Kiste mal erst 30 Jahre alt werden, dann schaust danach. Bei mir sinds noch 7 Jahre. In so einer langen Zeit läuft viel Wasser den Bach runter.
 
MK4-Rieger-GTB
Fortgeschrittener User

Anmeldedatum: 08.03.2010
Beiträge: 85


Verfasst am: 05.05.2010, 19:25

Es geht nicht darum,wann ich das H-Kennzeichen bekommen kann.
Mir geht es darum,ob ich es bekommen kann.
Denn wenn ja, bleibt das Auto wie er ist.
Bekomm ich kein H-Kennzeichen,
wird der Motor getauscht, andere Bremsanlage usw. verbaut.

Also muß ich jetzt meine Chancen in etwas wissen. Smile
 
WeißerBüffel
Mitglied der Elite

Anmeldedatum: 14.03.2009
Beiträge: 260
Wohnort: Sindelfingen


Verfasst am: 05.05.2010, 19:29

Na an der Bremsanlage werden die wohl als letztes hinschauen, denke ich mal. Ich verstehe dein Anliegen, aber wenn dir jetzt ein Gutachter unverbindlich sagt, dass du eins bekommst, kann das dann später sowieso wieder überholt sein.......von daher kannst dir nicht sicher sein.
 
MK4-Rieger-GTB
Fortgeschrittener User

Anmeldedatum: 08.03.2010
Beiträge: 85


Verfasst am: 06.05.2010, 11:07

Wie gesagt,
wenn ich gesagt bekomme,deine chancen sind sehr gering bis fast nicht vorhanden,
dann ist das eine aussage,und ich kann mich drauf einstellen und umbauen. Smile

wenn mir jemand sagt,das es machbar ist mit dem kennzeichen,
dann bleibt er wie er ist.

aber für die eine aussage sowie für die andere aussage,
brauch ich mehrere prüfer und nicht 1 aussage 1 prüfer. Wink

Das in 4-5 jahres es wieder andere bestimmungen geben kann,
das ist mir klar. ist doch bei allem so ..... Cool
 
BarHusk
Forengott



Anmeldedatum: 11.09.2009
Beiträge: 383


Verfasst am: 14.05.2010, 08:08

MK4-Rieger-GTB hat Folgendes geschrieben:
Hi Leute,

find irgendwie bei Wikipedia oder anderen I-Nerseite nix über die Richtlinien für ein H-Kennzeichen.
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden,
und in wie weit darf ein Fahrzeug abweichen (Grauzone etc.)?

vlg


dann hast Du wohl nicht richtig gesucht Wink

Es gibt einen ganz klaren Anforderungskatalog für die Oldtimerzulassung Exclamation
Zu finden auf den Seiten vom TÜV NORD und SÜD

Noch ein paar Tipps und Links

Den Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern bekommt man auch bei Deuvet
_________________
MK4 Cabrio XR3i Sondermodell "Highlight" Bj.03/90 EFI
MK4 Cabrio XR3i Sondermodell "White Edition" Bj.04/90 EFI
MK4 Cabrio XR3i Bj.12/89 EFI <-geschlachtet, noch Teile Verfügbar, einfach Fragen
 
MK4-Rieger-GTB
Fortgeschrittener User

Anmeldedatum: 08.03.2010
Beiträge: 85


Verfasst am: 14.05.2010, 11:48


Tolle Tips und Links, vielen dank. Smile
_________________


 
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