geht mir genauso. was ist der hintergrund?
anscheinend kennen sich metzi und david und haben die bilder vor ihrer schrauberscheune gemacht.
ich habe genug bilder der unterschiedlichsten wagen und besitzer vor meiner halle.
also, eklär uns mal bitte was du uns sagen willst. wer gackert muss auch legen.
Escort Fred Mitglied der Elite
Anmeldedatum: 19.02.2010 Beiträge: 155
do Verfasst am: 07.05.2010, 12:57
ok
Zuletzt bearbeitet von Escort Fred am 15.12.2010, 00:22, insgesamt einmal bearbeitet
früher konnte man in ebay wenigstens noch nachvollziehen wer bei wem geboten hat. aber durch den käuferschutz wurde alles ziemlich undurchsichtig. das hauptproblem ist ebay selbst, die unterstützen das noch, und ich behaupte die machen das bewusst.
@Fred: war auch nicht böse aufgefasst.
Escort Fred Mitglied der Elite
Anmeldedatum: 19.02.2010 Beiträge: 155
eb Verfasst am: 08.05.2010, 08:37
Gan
Zuletzt bearbeitet von Escort Fred am 15.12.2010, 00:22, insgesamt einmal bearbeitet
Schon mal was von Gebotsabschirmung gehört? Ganz legaler Trick wie man günstig an etwas kommt........
AXL Forengott
Anmeldedatum: 09.10.2006 Beiträge: 599
Verfasst am: 09.05.2010, 11:23
Billy da Kid hat Folgendes geschrieben:
früher konnte man in ebay wenigstens noch nachvollziehen wer bei wem geboten hat. aber durch den käuferschutz wurde alles ziemlich undurchsichtig. das hauptproblem ist ebay selbst, die unterstützen das noch, und ich behaupte die machen das bewusst.
@Fred: war auch nicht böse aufgefasst.
Seh ich auch so.
Ich hab zwar nur einen käufer account aber seit dem man die Namen nicht mehr sehen kann (wer mitbietet) schau ich nur noch sehr selten rein.
MK4-Rieger-GTB Fortgeschrittener User
Anmeldedatum: 08.03.2010 Beiträge: 85
Verfasst am: 09.05.2010, 19:23
Ich schau seit Wochen bei ebay vorbei um vieleicht mal das ein oder andere Schnäppchen zu machen.
Meine Freundin hat einen Corsa B,
und da suche ich gebrauchte Angel Eyes.
Die kosten neu 99 Euro,aber das will ich nicht zahlen.
Un gebrauchte scheinwerfer gehen da meist für 75 euro und mehr weg.
Da denke ich mir jedesmal,wer so bekloppt ist,für Gebrauchte ware soviel zu zahlen,
wenn Neuware gerade mal paar Euro teuer ist.
Letztens geschaut, schwarze Scheinwerfer,Neupreis incl.Versand 59 Euro,
gebrauchte verkauft plus 6 euro Versand für 68 Euro.
Und so gehts mit sovielen Artikeln,
die ich in Beobachtung habe oder hatte.
Escort Fred Mitglied der Elite
Anmeldedatum: 19.02.2010 Beiträge: 155
op Verfasst am: 09.05.2010, 19:26
ich h:
Zuletzt bearbeitet von Escort Fred am 15.12.2010, 00:23, insgesamt einmal bearbeitet
MK4-Rieger-GTB Fortgeschrittener User
Anmeldedatum: 08.03.2010 Beiträge: 85
Verfasst am: 09.05.2010, 19:28
WeißerBüffel hat Folgendes geschrieben:
Schon mal was von Gebotsabschirmung gehört? Ganz legaler Trick wie man günstig an etwas kommt........
ich habe heute mal den trick vom " WeißerBüffel " ausporbiert. das geht !!! (ich kaufe jetzt nur noch Autos...
Einspruch! Und um alle Mißverständnisse von mir zu weisen, die "Gebotsabschirmung" kommt nicht von mir. Ich habe dazu einmal einen Fernsehbeitrag gesehen. Hier eine kurze Erklärung:
Folgende Situation: z.B. ein Laptop ca. 3 Monate alt wird auf Ebay versteigert. Neupreis wäre z.B. 500 Euro. Nehmen wir an, 50 Minuten vor Auktionsende steht der Preis bei ungefähr 100 Euro. Was ein Schnäppchen wäre. Die meisten Gebote gehen ja bekanntlich erst kurz vor Schluß ein. Jetzt gehst du hin und bietest 600 Euro. Das Aktuelle Gebot steigt dann auf 100,50 Euro. Dann gehst du unverzüglich mit einem zweiten Account rein, oder ein Komplize, und überbietest das Gebot von 600 Euro z.B. durch die Eingabe von 700 Euro. Das Gebot steigt dann auf 600,50 Euro. Es wird nun niemand mehr bieten, da der Laptop völlig überteuert ist, denn im Laden gibt es ihn ja bereits für 500. Es ist aber völlig legal bei Ebay innerhalb einer Stunde ein gemachtes Gebot zurückzuziehen. Ganz knapp vor Auktionsende ziehst du, oder der Komplize das Gebot von 700 Euro zurück. Damit fällt der Laptop auf 100,50 Euro zurück und das Laptop ist für ein Schnäppchenpreis erstanden......so einfach geht das.
Escort Fred Mitglied der Elite
Anmeldedatum: 19.02.2010 Beiträge: 155
n!!!??? Verfasst am: 09.05.2010, 20:21
stimm
Zuletzt bearbeitet von Escort Fred am 15.12.2010, 00:23, insgesamt einmal bearbeitet
Der Fernsehbeitrag den ich damals gesehen habe zeigte wie organisierte Banden aus Russland auf diese Weise Motorräder und Autos "ersteigerten". Die Besitzer weigerten sich zwar die Fahrzeuge für den Spottpreis herauszurücken, doch die Banden kamen persönlich vorbei und bestanden drauf. Natürlich sahen die Typen dementsprechend aus.......
stimmt, hast mir nur gesagt wie das geht....habe das mit 2 Artikel versucht...einmal habe ich es geschaft das gebot 5 sek. vor ende zurück zu ziehen, keine weiteren gebote, und einmal 27sek. vor ende, da ist noch einer dazwischen gegangen, aber trotzdem mehr als günstig bekommen...
Wenn ich ein Ebay etwas verkaufe und einen bestimmten Betrag dafür haben will, dann starte ich gleich mit dem Betrag. Alles andere lasse ich ab 1 Euro laufen.
@Escort Fred: Pass bloß auf, dass du mal nicht auf die Schnauze fällst und ein fixer Verkäufer das Angebot auf den aktuellen meistbietenden vorzeitig beendet wenn das Gebot gerade auf Maximum steht. Dann musst du den Betrag auch löhnen.....
Escort Fred Mitglied der Elite
Anmeldedatum: 19.02.2010 Beiträge: 155
Verfasst am: 09.05.2010, 21:24
d
Zuletzt bearbeitet von Escort Fred am 15.12.2010, 00:23, insgesamt einmal bearbeitet
Doch, wenn das Gebot vorzeitig auf den Höchstbietenden beendet wird ist es versteigert. Der Verkäufer muss beim Beenden genau diese Option auswählen. Ob du aus dem Schneider bist, bloß weil du einen Phantasienamen angegeben hast, weiß ich nicht. Kommt wohl auf den Betrag an und wie hartnäckig der Verkäufer ist um dich zu kriegen. Man ist gar nicht so anonym im Netz wie man denkt. Stichwort IP-Adresse etc.....Außerdem kann ich das gar nicht gutheißen was du da gerade machst......
Escort Fred Mitglied der Elite
Anmeldedatum: 19.02.2010 Beiträge: 155
Verfasst am: 09.05.2010, 21:40
das
Zuletzt bearbeitet von Escort Fred am 15.12.2010, 00:24, insgesamt einmal bearbeitet
Mk4-Maus Fortgeschrittener User
Anmeldedatum: 16.01.2010 Beiträge: 32
Verfasst am: 09.05.2010, 22:13
Doch ,ich will auch noch.
das ist so was wie eine gesetzlücke, nicht wirklich fair,aber wohl auch nicht strafbar.
Ebay sagt, jeder Bieter sollte die Gelegenheit haben, einen möglichen Tippfehler nachträglich noch korrigieren zu können. Das hat Ebay zu dem Beitrag im TV gesagt.
MK4-Rieger-GTB Fortgeschrittener User
Anmeldedatum: 08.03.2010 Beiträge: 85
Verfasst am: 10.05.2010, 00:03
Zitat:
Folgende Situation: z.B. ein Laptop ca. 3 Monate alt wird auf Ebay versteigert. Neupreis wäre z.B. 500 Euro. Nehmen wir an, 50 Minuten vor Auktionsende steht der Preis bei ungefähr 100 Euro. Was ein Schnäppchen wäre. Die meisten Gebote gehen ja bekanntlich erst kurz vor Schluß ein. Jetzt gehst du hin und bietest 600 Euro. Das Aktuelle Gebot steigt dann auf 100,50 Euro. Dann gehst du unverzüglich mit einem zweiten Account rein, oder ein Komplize, und überbietest das Gebot von 600 Euro z.B. durch die Eingabe von 700 Euro. Das Gebot steigt dann auf 600,50 Euro. Es wird nun niemand mehr bieten, da der Laptop völlig überteuert ist, denn im Laden gibt es ihn ja bereits für 500. Es ist aber völlig legal bei Ebay innerhalb einer Stunde ein gemachtes Gebot zurückzuziehen. Ganz knapp vor Auktionsende ziehst du, oder der Komplize das Gebot von 700 Euro zurück. Damit fällt der Laptop auf 100,50 Euro zurück und das Laptop ist für ein Schnäppchenpreis erstanden......so einfach geht das.
Und was ist wenn jemand 250 euro bieten würde,
wenn du dann dein 700 euro gebot zurück ziehst,
dann ist doch der 250 euro bieter vor dir?
Escort Fred Mitglied der Elite
Anmeldedatum: 19.02.2010 Beiträge: 155
Verfasst am: 10.05.2010, 00:14
hm...
Zuletzt bearbeitet von Escort Fred am 15.12.2010, 00:24, insgesamt einmal bearbeitet
Ihr unterhaltet euch hier über Gebotsabschirmung offen in ein Forum und gebt zu das ihr es getan habt und denkt nicht mal dran das jeder lesen kann und es Ilegal ist und sogar Gesetzlich verboten und bestraft werden kann...
Nen bissl darüber nachdenken sollte man und übrigens wenn man es zu oft macht ein Gebot zurücknehmen wird Automatisch von Ebay der Account gesperrt und man bekommt evtl eine Anzeige von Ebay, da ja die IP Adresse bekannt ist und man über die IP Adresse beider Accounts ein zusammenhang erkennen könnte...
Gebotsabschirmung ist Strafbar, da ja Betrug usw ist...
Escort Fred Mitglied der Elite
Anmeldedatum: 19.02.2010 Beiträge: 155
Verfasst am: 10.05.2010, 00:59
da
Zuletzt bearbeitet von Escort Fred am 15.12.2010, 00:24, insgesamt einmal bearbeitet
Mk4-Maus Fortgeschrittener User
Anmeldedatum: 16.01.2010 Beiträge: 32
Verfasst am: 10.05.2010, 01:31
Gebotsabschirmung und Gebotsrücknahme
Wenn bei einer Auktion in den letzten Sekunden der Preis fällt statt wie üblich zu steigen, könnte eine Gebotsabschirmung die Ursache sein.
Die Möglichkeiten zur Rücknahme eines abgegebenen Gebotes wurden von eBay eingeschränkt, um Gebotsabschirmungen zu verhindern.
Ein früh abgegebenes Gebot kann man bis zu 12 Stunden vor Ende der Auktion zurückziehen, ein innerhalb der letzten Stunde vor Auktionsende abgegebenes innerhalb dieser Stunde bis zur letzten Sekunde.
Auch unter diesen Bedingungen kann es Manipulationen geben, wenn mehrere Accounts zusammenarbeiten, die Möglichkeiten ausreizen und nicht zuletzt die Arglosigkeit der Verkäufer ausnutzen.
* Der Preis wird so hoch getrieben, dass das Angebot für echte Interessenten unattraktiv wird, der arglose Verkäufer erwartet einen guten Verkaufspreis.
* Wenn der Höchstbieter sein Angebot zurückzieht, fällt auch das Gebot des Zweitbieters wieder auf einen Erhöhungsschritt über dem Dritten, der ist aber oft bereits aus dem Bietgeschehen ausgestiegen, weil der vorher sichtbare Preis über seinem Limit lag.
* Der Verkäufer erhält bei Auktionsende von eBay die "EOA"-Mail mit dem Betreff "Verkaufter eBay-Artikel..." und hat den Eindruck, er sei zur Einhaltung eines Kaufvertrages verpflichtet.
* Ein gültiger Kaufvertrag ist aber nicht zustande gekommen, weder nach den eBay-AGB noch nach dem Gesetz, wenn der Höchstbieter im Verlauf der Auktion vorher einmal überboten wurde.
* Der Höchstbieter erhält die entsprechende Mail von eBay mit dem Betreff "Sie haben den folgenden Artikel bei eBay gekauft", obwohl auch er nicht verpflichtet ist, die Transaktion abzuschließen.
* Wenn der Verkäufer nun Einwände erhebt, werden ihm vom Bieter u.U. als Druckmittel eine negative Bewertung, die Meldung bei eBay oder gar die Einschaltung eines Rechtsanwaltes in Aussicht gestellt.
* Der Vertrag ist bisher nicht zustande gekommen, er kann aber abgeschossen werden, wenn beide Partner einverstanden sind.
* Deshalb ist es wichtig für den Verkäufer, nun keine weitere Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages abzugeben, als solche kann z.B. die Übersendung der Kontodaten, die Frage nach der Lieferadresse u.ä. verstanden werden. Andererseits ist es für eine Anzeige sinnvoll, die Lieferadresse zu kennen, also entsprechend umsichtig formulieren!
* Wenn das zweithöchste Gebot zurückgezogen wird, fällt der Preis ebenfalls auf einen Schritt über dem Dritten, der Höchstbieter wurde aber nicht überboten.
Bei dem Verdacht, dass die eigene Auktion manipuliert wurde:
* Informationen und Recherche im eBay-Forum Sicherheit http://forums.ebay.de/forum.jspa?forumID=40 erfragen, eventuell können dort auch weitere Betroffene gefunden werden.
* Informationen über den Account bei eBay aufrufen, wie weiter unten im Beispiel gezeigt.
* Auktion und Gebotsliste, Mails, Schriftstücke sichern bzw. ausdrucken. Selbst speichern! Je nach Interessenlage können Daten bei eBay sehr schnell gelöscht sein.
* Meldungen bei eBay sind in Fällen von Gebotsabschirmungen m a n c h m a l e t w a s erfolgreicher als sonst, deswegen sollten man die Meldung mit passendem Betreff abschicken, denn nach einer Sperrung des Accounts kann man einfacher sofort die Gutschrift der Verkaufsprovision beantragen.
Die Möglichkeiten im Vorfeld:
* Sind die Mitgliedskonten des unerwünschten Bieters bekannt, kann man diese im Voraus sperren.
* Verkäufer können Käufer mit negativem Bewertungsprofil und säumige Zahler grundsätzlich von der Teilnahme an ihren Auktionen ausschliessen, ebenso Käufer aus einem Land, in das keine Lieferung angeboten wurde, Bieter mit wenigen Bewertungen können auf ein einziges Höchstgebot beschränkt werden.Die Käuferverwaltung findet man in "Mein eBay" unter
"Meine Mitgliedschaft" - "Einstellungen" - "Verkäufereinstellungen" - "Eingeschränkter Käuferkreis" - "ändern".
* Auch während laufender Auktionen kann man Gebote unliebsamer Bieter streichen. Der Preis fällt dann entsprechend zurück, u.U. auf einen Bietschritt über dem Dritten. Wenn der Verkäufer das Gebot eines Käufers gestrichen hat, ist es dem Käufer nicht gestattet, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Verkäufers, ein neues Gebot abzugeben. Trotzdem ist es technisch noch möglich, solange man nicht den Namen in die Liste gesperrter Käufer aufgenommen hat.
* Das Profil der Bieter ansehen, dabei besonders auf die eingetragenen Gebotsrücknahmen achten.
* Auf ein Angebot für ausgewählte Käufer kann nur bieten, wer vorher vom Verkäufer in eine Liste aufgenommen wurde. Die Umstellung darauf ist bis zu 12 Stunden vor Ende des Angebots möglich.
* Diese Möglichkeiten kann man kombinieren: Bei einem teuren Artikel kann man sich vor der Gebotsabschirmung schützen, indem man zunächst alle frei bieten lässt, um die Schwelle für die Interessenten nicht zu erhöhen. Vor Beginn der 12-Stunden-Frist kann man dann umstellen auf eingeschränkten Käuferkreis http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?PreApproveBidders und sich in Ruhe die bisherigen Bieter ansehen und notfalls streichen. Wer dann noch bieten will, muss sich per Mail vom Verkäufer freischalten lassen, der kann sich vorher das Profil ansehen. Er kann aber gleich alle Bieter, die bis dahin schon geboten haben, in die Freischaltung aufnehmen, so dass sie unbehelligt weitersteigern können. Das Verfahren sollte in der Artikelbeschreibung stehen, damit Beobachter, die in den letzten Minuten bieten wollen, rechtzeitig Bescheid wissen.
Meldung einer Gebotsabschirmung an eBay
Wenn die Rücknahme eines Gebots nicht den eBay-Grundsätzen dazu entspricht, sollte man sofort die beteiligten Accounts zur Überprüfung melden und dabei gleich den passenden Betreff auswählen.
Auf der Seite „mit eBay Kontakt aufnehmen“
http://pages.ebay.de/help/contact_us/_base/index.html
die Option „Probleme mit anderen Mitgliedern“ auswählen und auf „weiter“,
dann erscheint die Seite: „Mit eBay Kontakt aufnehmen - Probleme mit anderen Mitgliedern“,
dort auswählen: „Verstöße gegen die Gebotsgrundsätze“,
im unteren Feld erscheint dann die Auswahlmöglichkeit: „Ein Bieter hat sein Gebot unberechtigterweise zurückgezogen“,
danach kommt man wieder auf eine Seite „Mit eBay Kontakt aufnehmen“,
über den kleinen Link „E-Mail“ kann man nun die Beschwerde mit dem entsprechenden Betreff absenden.
Direktlink
In der Mail sollte man deutlich hervorheben, dass beide Accounts - der Rückzieher und der Höchstbieter - zusammengewirkt haben.
Nach der Meldung bei eBay kann die Überprüfung einige Tage dauern.
Oft erhält man auch einen unpassenden Textbaustein als Antwort, dann muss das Anliegen in der Antwort erneut dargestellt werden.
Dort gibt es nur zwei Möglichkeiten der Begründung:
Option 1:„Der Käufer hat den Artikel nicht bezahlt.“
Option 2:„Wir haben einvernehmlich vereinbart, die Transaktion nicht abzuschließen.“
Wenn der Käufer der Option 2 nicht zustimmt, bekommt der Verkäufer keine Gutschrift der Gebühren!
Bei der Option 1 kann der Käufer antworten, dass er bezahlen möchte.
Nach dieser Antwort oder nach 8 Tagen ohne Antwort kann der Verkäufer die Unstimmigkeit schließen, indem er auswählt:
„Ich möchte nicht mehr mit dem Käufer kommunizieren bzw. auf eine Antwort von ihm warten.“
Die Unstimmigkeit muss innerhalb von 60 Tagen nach Auktionsende durch den Verkäufer geschlossen werden, sonst verfällt die Gutschrift!
Für diese Vorgänge ist normalerweise eine Wartezeit von 7 Tagen nach Auktionsende nötig,
es kann aber sofort damit begonnen werden, wenn der Käufer kein angemeldetes Mitglied mehr ist.
Die Einstell-Gebühren werden nicht gutgeschrieben, sondern müssen nur ein Mal bezahlt werden,
wenn bei einer Wiedereinstellung der Artikel verkauft wird.
Diese Regelung gilt ausschließlich für die Angebotsgebühr und nicht für andere Gebühren für Zusatz-Optionen wie Fettschrift, Untertitel, Highlight, Rahmen usw.
Angebotsbezeichnung, Angebotsbeschreibung, Bilder vom Artikel und die Angaben zu Zahlung und Versand dürfen nicht überarbeitet worden sein.
Veränderungen dürfen also erst nach dem Wiedereinstellen vorgenommen werden, auf der Auktionsseite über den Link "überarbeiten".
Die 'gebührenfreie' Wiedereinstellung ist pro Artikel nur ein Mal möglich.
Bieter-Blockade
Verkäufer können Käufer mit negativem Bewertungsprofil und säumige Zahler grundsätzlich von der Teilnahme an ihren Auktionen ausschliessen, ebenso kann man Käufer aus einem Land sperren, in das keine Lieferung angeboten wurde.
Die Käuferverwaltung findet man in "Mein eBay" unter
"Meine Mitgliedschaft" - "Einstellungen" - "Verkäufereinstellungen" - "Eingeschränkter Käuferkreis" - "ändern".
Sind die Mitgliedskonten des unerwünschten Bieters bekannt, kann man diese im Voraus sperren.
Die bekannten Namen kopieren, über diesen Link
http://offer.ebay.de/ws2/eBayISAPI.dll?bidderblocklogin
zur Liste gesperrter Bieter gehen, einfügen, absenden. Danach ist dieser Bieter blockiert.
Auch während laufender Auktionen kann man Gebote unliebsamer Bieter streichen (unter der Bieterliste).
Der Preis fällt dann entsprechend zurück, u.U. auf einen Bietschritt über dem Dritten.
Streicht man ein Gebot, werden automatisch auch alle anderen Gebote dieses Bieters gestrichen.
Bei besonders hochpreisigen Artikeln:
Auf ein Angebot für ausgewählte Käufer kann nur bieten, wer vorher vom Verkäufer in eine Liste aufgenommen wurde.
Die Umstellung darauf ist bis zu 12 Stunden vor Ende des Angebots möglich.
Diese Möglichkeiten kann man kombinieren: Bei einem teuren Artikel kann man sich vor unerwünschten Bietern schützen, indem man zunächst alle frei bieten lässt, um die Schwelle für die Interessenten nicht zu erhöhen. Vor Beginn der 12-Stunden-Frist kann man dann umstellen auf eingeschränkten Käuferkreis und sich in Ruhe die bisherigen Bieter ansehen und notfalls streichen: http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?PreApproveBidders
Wer dann noch bieten will, muss sich per Mail vom Verkäufer freischalten lassen, der kann sich vorher das Profil ansehen. Er kann aber gleich alle Bieter, die bis dahin schon geboten haben, in die Freischaltung aufnehmen, so dass sie unbehelligt weitersteigern können. Das Verfahren sollte in der Artikelbeschreibung stehen, damit Beobachter, die in den letzten Minuten bieten wollen, rechtzeitig Bescheid wissen.
Selbst wenn es unverschlüsslte WLan Zugänge sind und du über sie reingehst, haben sie trotzdem deine Adresse, da du über diese Wlan Zugänge schonmal bestimmt was zb bei Ebay gekauft hast und dir hast zuschicken lassen...
Dann deine Emailadresse, deine Forenaccount, Studivz usw überall wo du dich schonmal angemeldet hast, ein Beitrag geschrieben wurde von dir usw usw usw
Darüber haben sie deine Daten
Im übrigen sendet dein PC oder Laptop ein einmaligen Hexadezimalcode wenn er im Internet ist, man kann es auch als Fahrgestellnummer deines PC oder Laptop ansehen und dieser Code ist einmalig und damit findet man schnell den Besitzer bzw Standort des Gerätes... Den sonst müsstest dir jedesmal dafür ein neuen Laptop oder PC kaufen... Da ja selbst wenn die IP Adresse sich ändert der HExadezimalcode bleibt immer der selbe bei dem Gerät und da hilft auch nicht das Betriebssystem wechseln usw usw dieser Code ändert sich nie....
Und du hinterlässt bei fast jeder Aktion im Internet eine Signatur und können bestimmte Behörden immer zurückverfolgen... Da hilft auch nicht das wechseln der Internetverbindung!!!
Escort Fred Mitglied der Elite
Anmeldedatum: 19.02.2010 Beiträge: 155
Verfasst am: 10.05.2010, 08:39
all
Zuletzt bearbeitet von Escort Fred am 15.12.2010, 00:25, insgesamt einmal bearbeitet
MK4-Rieger-GTB Fortgeschrittener User
Anmeldedatum: 08.03.2010 Beiträge: 85
Verfasst am: 10.05.2010, 11:55
Also ich bin ganz ehrlich,das wäre mir alles viel zu stressig.
Ich hab vom PC sowieso schon kaum den plan,
und dann noch solche Dinge machen,würde mich nur unnötig stressen,
zmal das ganze noch illegal ist.
Dann such ich lieber 1/2 Jahr nach etwas,
und wenn ich es dann günstig bekomme,freut mich das umsomehr,
weil ehrlich gekauft.
Oh man Fred jetzt gehst sogar mit nen Handy Online und evtl sagor auf die selben Accounts usw wie mit dein PC!?!
So haben sie deine Handynummer und die Gerätenummer vom Handy als Signatur bei diesen Accounts... Z.b bei Ebay, Studivz usw usw usw....
Was meinst du wie sie zb Bsp Kinderpornographie usw andere Internet betrügereien auf die Spur kommen und den Verursachern auch...
Und eine grosser Aufwand ist das auch net.... Nen Hacker würde deine Daten mit Adresse, Handynr, IP Adressen, Hexadezimalcodes der Geräte in ner Stunde rausfinden....
Escort Fred Mitglied der Elite
Anmeldedatum: 19.02.2010 Beiträge: 155
Verfasst am: 10.05.2010, 19:18
ich
Zuletzt bearbeitet von Escort Fred am 15.12.2010, 00:25, insgesamt einmal bearbeitet
Damit wird es erklärt was das ist und wo er hauptsächlich verwendet wird
Habe nie was von einer Hexadezimalen Farbdefinition gesagt, sondern meinte den Primär Programmierten Hexacode im PC dem man auch als Gerätenr ansehen kann bzw fungiert um zb gestohlene Computer wiederzufinden wenn man möchte... und dieser Code ist einmalig
Escort Fred Mitglied der Elite
Anmeldedatum: 19.02.2010 Beiträge: 155
Verfasst am: 11.05.2010, 19:50
dann sollte man auch system schreiben und nich code!!
das Hexadezimalsystem ist qwasi das betriebsysten mit dem der pc arbeitei und damit läst sich keinesfals der standort den pc ermittel.
wenn du das ja alles so genau weiß unf bescheid weiß...in welcher straße steht mein pc.....oder die stadt würde mir schon reichen ..von hagen brauchste nicht umbedingt ausgehen................................
Zuletzt bearbeitet von Escort Fred am 15.12.2010, 00:26, insgesamt einmal bearbeitet
Ich habe nie gesagt das ich ein Hacker bin oder so sondern ich weiss nur bescheid deswegen weil ich in damit zu tun habe und wir wenn wir wollen über den Gerätecode der als Hexadezimal gesendet wird, die gestohlenen Laptops und Rechner wiederfinden bzw darüber wiederfinden könnten, da ja die Polizei dafür zuständig ist bzw die Versicherungen das veranlassen....
Und ich wiederhole es nochmal für dich: Der Gerätecode wird als Hexadezimal gesendet und der ändert sich nie auch wenn man das Betriebssystem wechselt... Und über diesem Gerätecode findet man das Gerät bzw den Benutzer und genau das selbe ist auch mit dem Handy, den wenn du ne Sms bekommst, sendet oder Telefoniert oder im Internet bist kann man dein Standort orten da man es daran sieht welchen Funkmast du benutzt und der Gerätecode und die Mobilfunknummer ändert sich nicht... Ausser du wechselst Täglich deine Nummer und das Gerät...
Es sind nur gutmeinte Ratschläge den allein schon in ein Forum öffentlich zuzugeben das man es probiert hat mit der Gebotsabschirmung reicht schon als Tatbestand bzw Geständnis und über zb Google kann mein dein Eintrag finden wenn man die richtigen Suchbegriffe eingibt...
Daher mein Tipp: Erst überlegen dann schreiben!!!
AXL Forengott
Anmeldedatum: 09.10.2006 Beiträge: 599
Verfasst am: 12.05.2010, 07:29
ekkoblau2 hat Folgendes geschrieben:
Es sind nur gutmeinte Ratschläge den allein schon in ein Forum öffentlich zuzugeben das man es probiert hat mit der Gebotsabschirmung reicht schon als Tatbestand bzw Geständnis und über zb Google kann mein dein Eintrag finden wenn man die richtigen Suchbegriffe eingibt...
Daher mein Tipp: Erst überlegen dann schreiben!!!
Diesen Tip würd ich garnicht geben, jemand der sowas m8 sollte auch mal die Rechnung dafür bekommen.......................
MK4-Rieger-GTB Fortgeschrittener User
Anmeldedatum: 08.03.2010 Beiträge: 85
Verfasst am: 12.05.2010, 10:44
Zitat:
Und über diesem Gerätecode findet man das Gerät bzw den Benutzer
.... aber nicht den Täter.
arell24 Forengott
Anmeldedatum: 28.12.2006 Beiträge: 461
Verfasst am: 12.05.2010, 15:03
Vielleicht sollte man das an dieser Stelle jetzt auf sich beruhen lassen.
Mal ganz davon abgesehen, daß es jedem selbst überlassen ist in der
Öffentlichkeit über seine Machenschaften zu reden. Ich würde auch
jedem empfehlen, einfach nur die Infos aus diesem Thread zu nutzen
um nicht über´s Ohr gehauen zu werden, wenn man was bei eBay
vertickern will. Notfalls einfach einen angemessenen Mindestpreis
setzen oder privat verkaufen.
Und früher oder später wird JEDER geschnappt, der sich für schlauer
hält als die Experten........ _________________